Fachgerechte Entsorgung dank modernster Technik
Leichtflüssigkeitsabscheider wie Ölabscheider, Benzinabscheider oder Koaleszenzabscheider für Mineralöl belastetes Abwasser und die dazu gehörenden Schlamm-/Sandfänge unterliegen, gemäß DIN 1999, einer regelmäßigen Kontrolle, Wartung und Inspektion. Leichtflüssigkeitsabscheider müssen bei 80% der zulässigen Speichermenge und Schlammfänge bei erreichen der Hälfte des Schlammfangvolumens entleert und gereinigt werden. Fettabscheider sind mindestens einmal im Monat, je nach Behörde zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen.
Die Ölabscheiderinhalte sowie Schlamm- und Sandfangrückstände müssen nach Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes transportiert und dürfen als gefährliche Abfälle nur in zugelassenen Behandlungsanlagen entsorgt werden.
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