Generalinspektion & Dichtigkeitsprüfung
Alle Abscheideranlagen sowie deren Leitungen sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 5 Jahren (in Wasserschutzgebieten 2,5 Jahre) einer Generalinspektion inkl. Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen, welche zwingend von einem Fachkundigen oder Sachverständigen zu erfolgen hat. Vorab muss die Anlage vollständig entleert und gereinigt werden.
Wir bieten, als qualifizierter Fachbetrieb, Generalinspektionen nach DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) sowie DIN 4040-100 (Fettabscheider) an, um Abscheideranlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Außerdem erstellen wir einen Prüfbericht, welcher vorhandene Bestandsdaten sowie eventuell festgestellte Mängel enthält. Mängel sind, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, zu beseitigen.