Generalinspektion & Dichtigkeitsprüfung

Generalinspektion vor Ort

Alle Abscheideranlagen sowie deren Leitungen sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 5 Jahren (in Wasserschutzgebieten 2,5 Jahre) einer Generalinspektion inkl. Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen, welche zwingend von einem Fachkundigen oder Sachverständigen zu erfolgen hat. Vorab muss die Anlage vollständig entleert und gereinigt werden.

Wir bieten, als qualifizierter Fachbetrieb, Generalinspektionen nach DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) sowie DIN 4040-100 (Fettabscheider) an, um Abscheideranlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.

Außerdem erstellen wir einen Prüfbericht, welcher vorhandene Bestandsdaten sowie eventuell festgestellte Mängel enthält. Mängel sind, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, zu beseitigen.

Leichtflüssigkeits-/ Ölabscheider (DIN 1999-100)

  • Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage
  • Überprüfung baulicher Zustand und der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
  • Überprüfung Einbauteile und Innenbeschichtung
  • Überprüfung Schwimmertarrierung
  • Überprüfung der Überhöhung der Abscheideranlage
  • Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten
  • Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung
  • Kontrolle der zum Betrieb erforderlichen Unterlagen
  • Überprüfung des Betriebstagebuchs
  • Abschlussbericht Generalinspektion
  • Arbeitsbericht Dichtheitsprüfung
  • Lageplan (Skizze)
  • Schachtplan (Skizze)
  • Prüfprotokolle

Fettabscheider (DIN 4040-100)

  • komplette Entleerung und Reinigung der Anlage
  • Überprüfung des baulichen Zustands inklusive Kontrolle der Leitungen
  • Dichtheitsprüfung der Zulaufleitungen
  • Überprüfung der Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit
  • Kontrolle der zum Betrieb erforderlichen Unterlagen
  • Kontrolle des Betriebstagebuchs (Aufzeichnungen monatlichen Kontrollen)