Der fall der fälle erfordert rat und tat
Gemäß §60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht den vorgegebenen Anforderungen (z. B. Dichtheit, ausreichende Bemessung), so sind die erforderlichen Maßnahmen (Reparatur, Renovation, Erneuerung von Rohrleitungen und Kanälen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
Sanierungsarbeiten sind auch erforderlich, wenn bei der Dichtheitsprüfung Undichtigkeiten oder bei der Kamerauntersuchung sichtbare Schäden festgestellt werden. Durch Einleitung immer mehr aggressiver Abwässer entstehen bei immer mehr Kanälen in Deutschland verheerende Schäden.
Die Sanierung der Entwässerungsanlage ist von einem qualifizierten Betrieb auszuführen. Allein die Vielfalt der eingesetzten Materialien erfordern umfangreiche, chemische und physikalische Fachkenntnisse.
Entscheidend für eine gelungene Sanierungsplanung ist jedoch die Auswahl des richtigen Verfahrens für das jeweilige Schadensbild. Dabei ist es wichtig, die Anwendungsgrenzen der einzelnen Verfahren zu kennen.